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Südtirol und die Vereinten Nationen

Am 21.9.22 fand ein „High-level meeting” der Vereinten Nationen anlässlich des 30. Jahrestage der UN-Erklärung für Minderheitenrechte (UN Declaration on the Rights of Minorities) statt. Teilnehmer war auch der Landehauptmann Südtirols, Arno Kompatscher. Das autonome Land Südtirol wurde mehrfach als Beispiel für die Lösung von Minderheitenkonflikten genannt.

Fernand de Varennes, Sonderberichterstatter für Minderheitenfragen im UN- Menschenrechtsrat (im Bild, Foto: UN Web TV, Quelle: LPA), eröffnete das Meeting und nannte dabei Südtirol als Beispiel für erfolgreichen Minderheitenschutz: „Die Streitbeilegung Südtirol vor 30 Jahren ist ein gutes Beispiel dafür, wie es zwei Regierungen – Italien und Österreich – gelungen ist, Spannungen und Konflikte friedliche über jahrelange Verhandlungen und einen Prozess des Dialogs auszuräumen.“

Die Eröffnung und den Beitrag Österreichs können hier nachgehört werden: https://media.un.org/en/asset/k1a/k1au2ueyt4

Der Beitrag Italiens kann hier nachgehört werden: https://media.un.org/en/asset/k1c/k1c24lz8am

(v.l.) Südtirols Landeshauptmann mit Ilze Brands Kehris (Assistant Secretary-General for Human Rights), Alexander Van der Bellen und Fernand de Varennes (Foto: LPA)

Die Erklärung über die Rechte der Angehörigen nationaler oder ethnischer, religiöser und sprachlicher Minderheiten wurde von der UN-Generalversammlung am 18. Dezember 1992 angenommen. Zu ihren wichtigsten Bestimmungen gehört, dass „Personen, die nationalen oder ethnischen, religiösen und sprachlichen Minderheiten angehören, das Recht haben, ihre eigene Kultur zu genießen, ihre eigene Religion zu bekennen und auszuüben und ihre eigene Sprache zu verwenden, privat und öffentlich, frei und ohne Einmischung oder jede Form von Diskriminierung“ (Artikel 2.1).

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