Am 13. Mai 2026 fand im italienischen Senat die zweite Lesung des Verfassungsgesetzentwurfs (Atto Senato n. 1670-B) zur Reform des Südtiroler Autonomiestatuts statt, gefolgt von der Abstimmung. 129 SenatorInnen stimmten dafür, bei 48 Enthaltungen und keinen Gegenstimmen. Damit wurde der Reformentwurf von der nach Artikel 138 der italienischen Verfassung erforderlichen absoluten Mehrheit der Senatorinnen und Senatoren angenommen (siehe Artikel 103 des Autonomiestatuts). Die Annahme des Textes durch den Senat in zweiter Lesung folgt auf die bereit am 21. Januar 2026 (Atto Camera: 2473-B) erfolgten Zustimmung zum Verfassungsgesetzentwurf in zweiter Lesung seitens der Abgeordnetenkammer. Somit ist das parlamentarische Gesetzgebungsverfahren abgeschlossen.
Anlass für den Reformprozess hatte vor allem eine zunehmend restriktive Rechtsprechung des italienischen Verfassungsgerichtshofs gegenüber den Gesetzgebungsbefugnissen der autonomen Provinz in den vergangenen 30 Jahren gegeben. Die Reform von 2026 zielt unter anderem darauf ab, die Verteilung der Zuständigkeiten zu klären und Kompetenzkonflikte zwischen dem Staat und der autonomen Provinz zu vermeiden. Die wichtigsten Änderungen am Autonomiestatut von 1972 werden in unserem Policy Brief „Autonomiereform: Der Verfassungsgesetzentwurf“ erläutert, einschließlich einer Übersichtstabelle, die die geltenden Bestimmungen und die Änderungen gegenüberstellt. Der Reformtext ist das Ergebnis eines Verhandlungsprozesses zwischen Südtirol und der italienischen Regierung und wurde von der österreichischen Regierung in ihrer Schutzmachtfunktion gemäß dem Pariser Vertrag von 1946 positiv aufgenommen.
Sobald der Präsident der Republik das Gesetz unterzeichnet hat, wird es im Amtsblatt veröffentlicht und tritt 15 Tage nach der Veröffentlichung in Kraft.

