Der Autonomy Policy Brief 2025 analysiert die jüngsten autonomiepolitischen Entwicklungen in Südtirol. Die behandelten Themenfelder umfassen unter anderem die Gemeindewahlen, die Autonomiereform, zwei neue Durchführungsbestimmungen, Entwicklungen im Bereich der Zwei- bzw. Dreisprachigkeit, bildungspolitische Initiativen sowie finanzpolitische Aspekte.
Aktuelle Statistiken zu Südtirol, seiner Autonomie und dem Minderheitenschutz finden sich jederzeit im Autonomy Dashboard South Tyrol (https://www.autonomy-dashboard.info).
Alle Links wurden am 06.12.2025 überprüft.
Veröffentlicht am 6. Dezember 2025
Autoren: Jakob Volgger, Marc Röggla
Politik und Wahlen
Wahlen
Im Mai 2025 wurde in 111 der 116 Südtiroler Gemeinden der Gemeinderat neu gewählt. Die Südtiroler Volkspartei stellt derzeit 103 Bürgermeister*innen. Die Wahlbeteiligung lag bei 60 Prozent. Das entspricht einem Minus von 5,4 Prozent im Vergleich zu den Gemeindewahlen 2020. In Stilfs fanden im November aufgrund des Todes des amtierenden Bürgermeisters Neuwahlen statt.
Für nationale Medienaufmerksamkeit sorgte insbesondere die Amtsübergabe in Meran zwischen Katharina Zeller und ihrem Vorgänger Dario Dal Medico. Letzterer hängte seiner Nachfolgerin dabei die Schärpe in den italienischen Nationalfarben über die Schultern. Zeller legte die Schleife anschließend wieder ab. Dies sorgte bei einigen italienischen Medien und Parteien für Kritik, da die Geste als Respektlosigkeit gegenüber der italienischen Flagge aufgefasst wurde.
Beim italienweiten Referendum zu Themen des Arbeitsrechts und der Staatsbürgerschaft im Juni wurde in Südtirol wie auch im restlichen Italien die Hürde von 50 Prozent nicht erreicht. Die Wahlbeteiligung lag in Südtirol bei nur rund 16 Prozent. Unter den Regionen war Trentino-Südtirol mit 22,7 Prozent das Schlusslicht hinsichtlich der Wahlbeteiligung.
Landesregierung
Landesrat Christian Bianchi gab im Jänner seinen Wechsel von der Lega zu Forza Italia bekannt. Damit änderte sich auch die Zusammensetzung der Parteien im Südtiroler Landtag: Bianchi war zuvor der einzige Vertreter der Lega und ist nun der einzige Vertreter von Forza Italia. Der Schritt bedeutete zugleich einen Wechsel innerhalb der Regierungskoalition. Bianchi und Forza Italia bekannten sich jedoch zum Regierungsprogramm und bleiben weiterhin Teil der Koalition.
Österreichische Politik
Als Schutzmacht Südtirols sind politische Entwicklungen in Österreich für Südtirol von zentraler Bedeutung. In Österreich wurde im März 2025 eine neue Regierung vereidigt, die sich aus der Österreichischen Volkspartei, der Sozialdemokratischen Partei und den NEOS (Das Neue Österreich und Liberales Forum) zusammensetzt. Das Regierungsprogramm nimmt ausdrücklich Bezug auf Südtirol: „Es ist die gemeinsame Verantwortung Österreichs und Italiens, die eigenständige Entwicklung Südtirols zu garantieren und in enger Abstimmung mit den Vertreterinnen und Vertretern der deutsch- und ladinischsprachigen Volksgruppen in Südtirol die Autonomie weiterzuentwickeln.“ Das Programm unterstreicht außerdem das „Engagement des ORF in und aus Südtirol“.
In einer Entschließung bekräftigte die Mehrheit des Nationalrats die österreichische Unterstützung für Südtirol bei der Reform des Autonomiestatus. Der Unterausschuss des Außenpolitischen Ausschusses des Nationalrats zu Südtirol wurde noch nicht eingesetzt.
Recht
Überarbeitung des Autonomiestatuts
Nachdem im letzten Jahr die Verhandlungen zur Überarbeitung des Autonomiestatuts der Region Trentino-Südtirol aufgenommen wurden (siehe Autonomy Policy Brief 2024), wurde am 9. April der entsprechende Verfassungsgesetzentwurf vom italienischen Ministerrat gutgeheißen. Es folgte eine Reihe von Schritten, die in Tabelle 1 dargestellt werden.
Tabelle 1: Schritte im Verfahren zur Überarbeitung des Autonomiestatuts 2025
| Datum | Ereignis |
| 12. April | Roberto Calderoli, Minister für regionale Angelegenheiten und Autonomien, übermittelt den Verfassungsgesetzentwurf an den Südtiroler Landeshauptmann Arno Kompatscher. Der Text wird von ihm an den Landtagspräsidenten weitergeleitet, um anschließend an alle Südtiroler Landtagsabgeordneten verteilt zu werden. |
| 22. April | Auf Antrag aller Oppositionsparteien im Südtiroler Landtag findet eine außerordentliche Sitzung statt. Die Oppositionsparteien fordern eine Abstimmung über die einzelnen Punkte des Verfassungsgesetzentwurfs, was jedoch rechtlich nicht vorgesehen ist. Aufgrund dessen verlassen die Abgeordneten der Oppositionsparteien aus Protest geschlossen den Landtag. |
| 23. April | Der Sonderausschuss zur Überprüfung der Anträge auf Abänderung des Autonomiestatutes des Landtags gibt mit 28 Jastimmen ein positives Gutachten zum Verfassungsgesetzentwurf ab. Mit Ja stimmen folgende Fraktionen: Die Freiheitlichen, Forza Italia/Uniti per l’Alto Adige, Fratelli d’Italia, Für Südtirol mit Widmann, Grüne Fraktion/Gruppo verde/Grupa vërda, La Civica, Partito Democratico/Demokratische Partei, Team K, Südtiroler Volkspartei, Wir Bürger/Noi Cittadini/Nëus Zitadins. Mit Nein stimmen: JWA Wirth Anderlan, Süd-Tiroler Freiheit, Vita. Die Freie Fraktion enthält sich der Stimme. |
| 7. Mai | Der Südtiroler Landtag stimmt mehrheitlich für eine positive Stellungnahme zum Verfassungsgesetzentwurf und folgt damit der Empfehlung des Sonderausschusses (26 Jastimmen, 6 Neinstimmen). Auch der Trentiner Landtag verabschiedet eine positive Stellungnahme (33 Jastimmen, 1 Enthaltung). |
| 14. Mai | Der Regionalrat Trentino-Südtirol folgt dem Urteil der Landtage und gibt eine positive Stellungnahme zum Verfassungsgesetzentwurf ab (54 Jastimmen, 6 Neinstimmen, 1 Enthaltung). |
| 29. Mai | Die Ständige Konferenz für die Beziehungen zwischen dem Staat, den Regionen und den Autonomen Provinzen Trient und Bozen gibt ein positives Gutachten zum Verfassungsgesetzentwurf ab. |
| 12. Juni | Die sogenannte 137er-Kommission – der Name bezieht sich auf Paketmaßnahme Nr. 137, welche die Einrichtung einer ständigen Kommission für die Probleme der Provinz Bozen vorsieht – gibt ein positives Gutachten zur Überarbeitung des Autonomiestatus ab. Daraufhin genehmigt der italienische Ministerrat den Verfassungsgesetzentwurf einstimmig. |
| 24. September | Der Ausschuss für Verfassungsfragen der Abgeordnetenkammer stimmt dem Verfassungsgesetzentwurf zu, der ihm am 19. Juni zur Beratung vorgelegt worden war. |
| 7. Oktober | Die Abgeordnetenkammer stimmt dem Verfassungsgesetzentwurf in erster Lesung zu. An der Abstimmung nehmen 224 der 400 Abgeordneten teil. 192 Abgeordnete stimmen dafür, 32 enthalten sich. Gegenstimmen gibt es keine. Alle Änderungsanträge werden abgelehnt. |
| 26. November | Der Ausschuss für Verfassungsfragen des Senats stimmt dem Verfassungsgesetzentwurf zu, der ihm am 16. Oktober zur Beratung vorgelegt worden war. |
Die Details zur Überarbeitung des Autonomiestatuts sind im Autonomy Policy Brief 2025/1 erklärt. Derzeit ist der Zeitplan so ausgelegt, dass die zweite Lesung bzw. die weiteren Abstimmungen im Parlament in der zweiten Jahreshälfte 2026 erfolgen könnten. Ziel der Befürworter*innen ist es, das Verfassungsgesetz noch innerhalb der laufenden Legislaturperiode, also bis spätestens 2027, zu verabschieden.
Durchführungsbestimmungen zum Autonomiestatut
Im Juni 2025 trat eine neue Durchführungsbestimmung in Kraft (gesetzesvertretendes Dekret vom 12. Juni 2025, Nr. 97). Sie erlaubt es staatlichen Einrichtungen in Südtirol, in Ausnahmefällen vom ethnischen Proporz abzuweichen, also von der Verteilung der öffentlichen Stellen nach Größe der Sprachgruppen. Die Abweichung unterliegt folgenden Vorgaben: Sie gilt ausschließlich für befristete Anstellungen und auch nur dann, „wenn mindestens 10 Prozent der aufgrund der Berechnung der Anteile zustehenden Anzahl von Stellen nicht besetzt sind“. Zugelassen ist eine Abweichung nur bis zu 50 Prozent der nicht besetzten Stellen im jeweiligen Berufsbild. Für diese befristeten Stellen kann ausnahmsweise auch auf den Zweisprachigkeitsnachweis sowie die Erklärung bzw. Zuordnung der Sprachgruppenzugehörigkeit verzichtet werden. Die Regelung gilt für Arbeitsverträge, die innerhalb von fünf Jahren nach Inkrafttreten der Durchführungsbestimmung abgeschlossen werden.
Anfang Dezember hat der Ministerrat eine weitere Durchführungsbestimmung genehmigt. Es wurde eine Änderung der geltenden Durchführungsbestimmung im Bereich Energie vorgenommen. Damit haben die Autonomen Provinzen Bozen und Trient nun die Möglichkeit, die derzeit auf den 31. Dezember 2030 festgelegte Laufzeit der Konzessionen für die Stromverteilung zu überschreiten, sofern ein Investitionsplan mit einer Laufzeit von maximal zwanzig Jahren genehmigt wird, der mit den nationalen Bestimmungen im Einklang steht.
Auf Grundlage der im Vorjahr verabschiedeten Durchführungsbestimmungen zum Ehrenamt wurde dieses Jahr – mit einer parteienübergreifenden Mehrheit von 28 Jastimmen – ein Landesgesetz zur Einrichtung eines eigenen Landesverzeichnisses für „Körperschaften, die Tätigkeiten von allgemeinem Interesse ausüben“ erlassen. Ziel des Gesetzes ist unter anderem die bürokratische Entlastung des Ehrenamts.
Sprache, Sprachgruppen und Gesellschaft
Südtiroler Sprachbarometer
Während die Ergebnisse der Sprachgruppenzählung 2023/2024 nur bedingt Rückschlüsse auf die sprachliche Realität der Südtiroler Gesellschaft zulassen, bietet die in diesem Jahr vom ASTAT veröffentlichte Studie „Südtiroler Sprachbarometer“ hierzu wichtige Daten. Tabelle 2 zeigt etwa die Angaben zum Zugehörigkeitsgefühl zu einer Sprachgruppe sowie die Nennung der Muttersprache. Rund 9 Prozent der Befragten gaben dabei zwei oder mehr Muttersprachen an. Deshalb übersteigt die Gesamtzahl der angegebenen Muttersprachen (111 Prozent) die Zahl der Einwohner*innen.
Tabelle 2: Personen nach Zugehörigkeitsgefühl zu einer Sprachgruppe und Muttersprache 2025 (ASTAT, Südtiroler Sprachbarometer 2025, S. 14)

Vier Sterne (****) deuten auf eine unzureichende Genauigkeit der Schätzung hin.
Zwei- und Dreisprachigkeit
Die Zwei- und Dreisprachigkeit des Südtiroler Sanitätsbetriebs ist ein wiederkehrendes politisches Thema. Laut Hubert Messner, Landesrat für Gesundheitsvorsorge und Gesundheit, hatten im März 2025 449 Mitarbeiter*innen des Sanitätsbetriebs keine Zweisprachigkeitsbescheinigung. Für besonderes Aufsehen sorgte der Fall zweier Ärzt*innen am Krankenhaus Bozen, die gefälschte Sprachzertifikate vorgelegt hatten, um von einem Zeitvertrag in eine Festanstellung wechseln zu können. Der Betrug flog auf, weil das Amt für Landessprache und Bürgerrechte das vorgelegte Sprachenzertifikat als Fälschung identifiziert hatte. In der Folge verschärfte das Amt die Kontrollen der Anerkennungsanträge zur Erlangung des Zweisprachigkeitsnachweises. Im September wurde bekannt, dass weitere 25 eingereichte Sprachzertifikate gefälscht waren (23 für Deutschkenntnisse, 2 für Italienischkenntnisse). Zehn dieser Fälle betrafen den Südtiroler Sanitätsbetrieb. Die betreffenden Personen wurden fristlos entlassen. Zusätzliche Untersuchungen der Staatsanwaltschaft laufen. Die Vorfälle wurden auch politisch kontrovers diskutiert: Während die einen längere Fristen für den Erwerb des Zweisprachigkeitsnachweises forderten, hielten andere daran fest, dass eine Festanstellung im öffentlichen Dienst weiterhin nur mit gültigem Zweisprachigkeitsnachweis möglich sein sollte.
Um den Zugang zu den Zweisprachigkeitsprüfungen zu erleichtern, können diese seit Dezember auch in Bruneck und Rom abgelegt werden. In Bruneck ist zudem die Ablegung der Ladinischprüfungen möglich.
Die Zweisprachigkeit beschäftigt zum Teil auch die staatlichen Organe. In Südtirol besteht das Recht, mit den Polizeikräften in Deutsch oder Italienisch kommunizieren zu können. Obwohl die Carabinieri rechtlich jedoch nicht dazu verpflichtet sind, bei der Anwerbung von Personal die Zweisprachigkeit der Bewerber*innen zu berücksichtigen, wurden dieses Jahr, wie bereits in der Vergangenheit, 24 Plätze bei einem Wettbewerb für Kandidat*innen mit Zweisprachigkeitsnachweis reserviert. Zur Verbesserung der Deutschkenntnisse fördert auch die Finanzwache die Teilnahme ihrer Polizist*innen an Deutschkursen. Im Rahmen einer neuen Vereinbarung organisiert die Finanzpolizei Aufnahmeprüfungen zukünftig auch in Bozen. Die wichtigste Neuerung liegt darin, dass die Kandidat*innen die Prüfungen je nach Angabe in ihrer Bewerbung sowohl in italienischer als auch in deutscher Sprache ablegen können. Das Land Südtirol unterstützt die Finanzpolizei, indem es Ausschreibungen und Testunterlagen übersetzt. Darüber hinaus arbeitet es mit Lehrpersonen für Italienisch und Deutsch bei der Bildung der Unterkommissionen zusammen und überprüft den tatsächlichen Besitz des Zweisprachigkeitsnachweises.
Auch im digitalen Bereich setzt man auf sprachliche Gleichbehandlung, indem nationale Portale ins Deutsche übersetzt werden. Übersetzt wurden dieses Jahr die Webseite und die App der Italienischen Gesellschaft der Autoren und Verleger (SIAE) sowie das Online-Portal ConciliaWeb der Kommunikationsaufsichtsbehörde AGCOM. Bei ConciliaWeb handelt es sich um die Plattform für die Beilegung von Streitigkeiten zwischen Nutzer*innen und Anbieter*innen von Telefonie- und audiovisuellen Mediendiensten. In beiden Fällen war das Amt für Landessprachen und Bürgerrechte an der Umsetzung beteiligt.
Zum Funktionieren der zwei- und dreisprachigen Verwaltung soll auch die im letzten Jahr wiedereingesetzte Paritätische Terminologiekommission beitragen. In einem ersten Schritt wurde ein einheitlich genormtes Wörterverzeichnis zum Vergaberecht erarbeitet. Ziel ist es, dass deutschsprachige Texte in diesem Bereich korrekt, einheitlich und rechtssicher geschrieben und übersetzt werden können.
Bildung
Der Bereich Schule stand dieses Jahr weniger im Fokus, doch in anderen Bildungsfragen wurden Fortschritte erzielt, etwa bei der Anerkennung österreichischer Fachhochschulstudien. Im Zuge einer Verhandlungsrunde der Gemischten Expertenkommission Italien-Österreich im Ministerium für Universität und Forschung in Rom wurde erstmals die Gleichwertigkeit einiger Fachhochschulabschlüsse aus den Bereichen Wirtschaftswissenschaften, Soziale Arbeit und Ingenieurwesen beschlossen. Der Notenwechsel ist das zentrale Abkommen zur Anerkennung akademischer Titel und Grade zwischen Österreich und Italien.
Auch die Südtiroler Meistertitel erhielten in diesem Jahr eine stärkere rechtliche Anerkennung. Der Abschluss als Meister*in oder Handelsfachwirt*in wird künftig auf staatlicher und europäischer Ebene stärker anerkannt und dem akademischen Bachelorabschluss gleichgestellt.
Als Bildungsinitiative im erweiterten Sinne kann auch ein parteienübergreifend genehmigter Beschlussantrag des Landtags gelten, mit dem angeregt wird, gemeinsam mit IDM Südtirol und den Tourismusorganisationen Möglichkeiten auszuarbeiten, um Tourist*innen in Südtirol besser über die Geschichte und Autonomie des Landes zu informieren.
Wohnreform
In einer aktuellen Umfrage von Eurac Research und ASTAT gaben 80 Prozent der Befragten an, dass die hohen Immobilien- und Mietpreise das aktuell größte Problem im Bereich Wohnen und Bauen darstellen. 2025 wurde von der Landesregierung eine weitreichende Wohnreform beschlossen und vom Landtag verabschiedet. Zu den Kernpunkten der neuen Wohnreform gehören unter anderem eine längere Sozialbindung von Wohnungen, strengere Kontrollen bei der Nutzung von Wohnraum, Maßnahmen zur Stärkung gemeinnütziger Wohnbauträger sowie verschiedene finanzielle Anreize und Förderinstrumente. Das Bausparen soll weiter ausgebaut werden und das Wohnbauinstitut WOBI erhält künftig ein Vorkaufsrecht bei preisgebundenen Wohnungen.
Jannik Sinner und die Debatte über nationale Identität
Auf nationaler Ebene rückte Südtirol 2025 auch aufgrund der Herkunft des Tennisspielers Jannik Sinner in den Fokus. Im Mai löste ein Artikel des La-Repubblica-Journalisten Corrado Augias, in dem er Sinner unter anderem als „widerwilligen Italiener“ („italiano riluttante“) bezeichnete, eine breite Diskussion aus. Landeshauptmann Arno Kompatscher verteidigte Sinner daraufhin in einem Schreiben an die Zeitung und hob Südtirols Autonomie als erfolgreiches Beispiel zur Bewahrung sprachlicher und kultureller Vielfalt hervor. Im September kündigte der Rapper Fedez ein Lied an, in dem er Sinner einen Hitler-Akzent zuschrieb, was italienweit für Kopfschütteln sorgte. Im Oktober führte Sinners Absage beim Davis Cup erneut zu medialen Debatten über seine nationale Zugehörigkeit. Internationale Medien griffen die Kontroversen auf und thematisierten in diesem Zusammenhang häufig auch die Geschichte und Autonomie Südtirols. Die Vorfälle rund um Sinner verdeutlichen, dass Fragen der nationalen Identität weiterhin gesellschaftlich sensibel bleiben.
Finanzen
Haushalt
Der Ende 2024 beschlossene Haushalt des Landes Südtirol hatte ein Volumen von circa 8 Milliarden Euro. Durch den im Juli 2025 beschlossen Nachtragshaushalt kamen nochmals knapp 800 Millionen Euro dazu. Der Haushaltsvoranschlag der Landesregierung für das Jahr 2026 beläuft sich auf 8,76 Milliarden Euro. 22,3 Prozent der Ausgaben entfallen auf den Bereich Gesundheit, 14,8 Prozent auf den Bereich Bildung, 12 Prozent auf den Bereich Gemeinden und 10,8 Prozent auf den Bereich soziale Rechte und Familienpolitik.
Zudem hat die Landesregierung eine Zusatzvereinbarung beschlossen, die den Gemeinden ab 2025 zusätzliche Mittel für laufende Ausgaben, Digitalisierung und die höheren Personalkosten durch den bereichsübergreifenden Kollektivvertrag bereitstellt.
Auswirkungen der geplanten Steuerreform
Da der Haushalt des Landes maßgeblich auf den in Südtirol erzielten Steuereinnahmen basiert, können staatliche Steuerreformen direkte Auswirkungen haben. Die von der italienischen Regierung geplante Umstrukturierung der Einkommenssteuersätze (IRPEF), verbunden mit weiteren steuerpolitischen Maßnahmen, würde zu geringeren Einnahmen für Südtirol führen. Laut dem Sicherungspakt von 2014 dürfen solche Maßnahmen jedoch nur nach entsprechender Vereinbarung zwischen Staat und Land umgesetzt werden. In einem ersten Gespräch im September bestätigte Italiens Wirtschafts- und Finanzminister Giancarlo Giorgetti dieses Prinzip und deutete Ausgleichszahlungen für Südtirol an.

